Israelsk historiker vil ikke være med på felles jødisk-katolsk granskning

Forderung nach vollständiger Öffnung der Vatikan-Archive zum Zweiten Weltkrieg

Rom, 27.10.99 (KAP) Der israelische Historiker Robert Wistrich hat eine Einladung zur Teilnahme an der gemischten Wissenschaftlerkommission abgelehnt, die Vatikan-Akten aus dem Zweiten Weltkrieg überprüfen soll. Wistrich, der an der Universität von Jerusalem lehrt, begründete seine Entscheidung in einem Interview der italienischen Tageszeitung "Corriere della Sera": Er sei nach zwei Monaten Bedenkzeit zu dem Ergebnis gekommen, dass die jüdische Seite die Bedingungen des Vatikans für die Arbeit der Kommission nicht akzeptieren könne.

Wistrich kritisierte die Vorgabe des Vatikans, wonach die gemischte jüdisch-katholische Kommission nur die bereits veröffentlichten Akten des Heiligen Stuhls aus der betreffenden Zeit studieren darf. Niemand könne garantieren, dass die zwischen 1965 und 1981 von vier Jesuitenpatres zusammengestellte Dokumentation tatsächlich alle relevanten Dokumente enthalte. Da die elfbändige Dokumentation des Vatikans bereits von Experten gründlich gelesen worden sei, seien neue Erkenntnisse überdies unwahrscheinlich.

Selbst wenn durch die Überprüfung einige Lücken entdeckt würden, sei fraglich, ob die dann folgenden Nachforschungen nachprüfbar sein würden - zumal wenn sie wieder kirchlichen Organen überlassen blieben. Der israelische Historiker unterstrich, lediglich die "totale und unzensierte Öffnung" der Archive für die gemischte Kommission könne alle Zweifel beseitigen.

Die wiederholten Wünschen nach einer Öffnung der Archive aus der Zeit des Zweiten Weltkrieg lehnt der Vatikan immer wieder mit dem Hinweis ab, dass alle Aktivitäten des Heiligen Stuhls, auch seine Diplomatie, untrennbar mit der geistlichen Mission der Kirche verbunden seien. In den Dokumenten fänden sich daher stets auch Belege für religiöse Probleme und heikle persönliche Gewissensfragen, zu denen Ratschläge und Direktiven eingeholt wurden; diese menschliche Privatsphäre müsse über den Tod des Betreffenden hinaus gewahrt bleiben. (Schluss)

K199906136

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av Webmaster publisert 28.10.1999, sist endret 28.10.1999 - 07:22