Israels Generalstaatsanwalt für Euthanasie

Jerusalem, 10.1.02 (KAP) Für Euthanasie in bestimmten Fällen hat sich der israelische Generalstaatsanwalt Elyakim Rubinstein ausgesprochen. Er selbst habe bislang in zwei Fällen dem Wunsch von Todkranken nach Sterbehilfe stattgegeben, erklärte Rubinstein nach einer Meldung der israelischen Tageszeitung "Haaretz". Auch Experten für jüdisches Recht hätten zugestanden, dass bei einem Todkranken auf dessen Wunsch hin etwa das Beatmungsgerät abgeschaltet werden dürfe.

Das Gesundheitsministerium habe Richtlinien für Ärzte herausgegeben, so Rubinstein. Danach müssten unter anderem unabhängige Mediziner feststellen, dass der Sterbewunsch des Patienten endgültig ist. Rubinstein mahnte alle Ärzte, das Todesverlangen von Kranken ernst zu nehmen.

Kathpress
10. januar 2002