Paris: Nationalversammlung berät über Embryonenforschung

Paris, 14.1.02 (KAP) Die französische Nationalversammlung berät ab Dienstag über ein neues Bioethik-Gesetz, mit dem Embryonenforschung unter bestimmten Bedingungen zugelassen werden soll. Derzeit ist die Embryonenforschung in Frankreich verboten. Nach dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf soll sie an sogenannten "überzähligen" Embryonen möglich werden, die im Rahmen der In-Vitro-Fertilisation entstehen. Das sogenannte "therapeutische" Klonen soll jedoch weiter verboten bleiben. Die Regierung unter Premierminister Lionel Jospin hatte zwar ursprünglich die Zulassung des therapeutischen Klonens geplant, sich dann aber dagegen entschieden, weil darüber "kein ausreichender gesellschaftlicher Konsens" bestehe.

Unmittelbar vor Beginn der parlamentarischen Debatte bekräftigten Befürworter der Embryonenforschung ihre Positionen. Die französische Akademie der Medizin befürwortete in einer in Paris veröffentlichen Erklärung ausdrücklich die Forschung an "überzähligen" Embryonen. Wie französische Zeitungen am Montag berichteten, nannten die Mediziner die Forschung an "überzähligen" Embryonen "eine Pflicht und eine Notwendigkeit". Wenn die Forschung an embryonalen Stammzellen nicht zugelassen werde, drohe Frankreich in der internationalen Wissenschaftsgemeinschaft ein nicht aufzuholender Rückstand.

Die französischen Bischöfe haben bereits früher die geplante Zulassung der Embryonenforschung kritisiert. Ein Embryo sei keine Sache, sondern der Beginn eines Lebens und schon ein menschliches Wesen. Wenn das Gesetz festlege, bis wann Embryonen keine Menschen seien und deswegen für die Forschung verwendet werden dürften, würden moralische Grundprinzipien außer Kraft gesetzt. Mit Blick auf die Stammzellenforschung rufen die Bischöfe auf, andere Wege der Forschung zu gehen, "die heute angesichts der Faszination der Embryonenforschung aus dem Blick geraten".

Kathpress
14. januar 2002