Kardinal Lehmann pocht auf Unverfügbarkeit des Embryos

Bonn, 24.2.02 (KAP) Der Mainzer Kardinal Karl Lehmann hat mit Blick auf die Biomedizin davor gewarnt, über den menschlichen Embryo verfügen zu wollen. Es sei nicht erlaubt, verbrauchend und damit vernichtend über menschliches Leben zu verfügen, "auch und gerade wenn es so winzig ist", betont der Mainzer Bischof und Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz in seinem Fastenhirtenbrief.

Alle Wege der Erkenntnis und der Forschung stünden den Menschen offen, aber sie dürften nicht zur bewussten Tötung eines Embryos führen, schreibt Lehmann. Daran könne auch "ein freilich oft noch wenig begründetes Heilungsversprechen" hinsichtlich gewiss sehr belastender Krankheiten nichts ändern. Die Forscher müssten von sich aus erkennen, dass ihnen hier Grenzen gesetzt seien. Im übrigen müssten alternative Forschungswege von Staat und Industrie viel grundlegender gefördert werden. Lehmanns Fastenhirtenbrief trägt die Überschrift "Vom Wunder des Lebens".

Auch Protestanten fordern Embryonenschutz

Auch der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) forderte ein konsequentes Festhalten am Schutz menschlicher Embryonen. Der Bundestagsbeschluss vom 30. Jänner dürfe nicht aufgeweicht werden. Sollte sich herausstellen, dass die engen Voraussetzungen der Zulassung des Stammzellimportes gar nicht ernst gemeint gewesen seien "und im Ergebnis lediglich den Einstieg in den Ausstieg aus dem Embryonenschutz" markierten, werde das Vertrauen in Forschung und Politik "schweren Schaden leiden".

Parlamentarier von Union, SPD und Bündnisgrünen hatten am Freitag in Berlin den neuen deutschen Gesetzentwurf zur Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen vorgestellt. Das Gesetz soll ein grundsätzliches Verbot des Imports sicherstellen, zugleich aber Ausnahmen zu Forschungszwecken regeln. Der Bundestag soll den Entwurf voraussichtlich am Donnerstag in Erster Lesung beraten, das Gesetz soll noch vor der Sommerpause in Kraft treten. Sowohl die parlamentarischen Gegner jedes Stammzellimports als auch die Befürworter einer großzügigeren Regelung kritisierten den Gesetzentwurf.

Laut dem Entwurf dürfen nur Stammzelllinien eingeführt werden, die vor dem 1. Jänner 2002 hergestellt wurden. Ferner dürfen Wissenschaftler nur so genannte "überzählige" Embryonen verwenden. Die Eltern müssen der Verwendung zustimmen und dürfen kein Entgelt erhalten. Als Voraussetzung für die Forschung fordert der Entwurf Ziele für Grundlagenforschung oder zur Entwicklung neuer Heilverfahren. Alle Möglichkeiten, auf anderen Wegen zum gleichen Ziel zu kommen, müssen vorher ausgeschlossen worden sein.

Kathpress
24. februar 2002