Todesurteil gegen fünf Christen vorerst aufgehoben

Peking, 8.10.02 (KAP) Ein Berufungsgericht in China hat die Todesurteile gegen fünf Christen aufgehoben und ein neues Verfahren angeordnet. Die im vergangenen Jahr ausgesprochenen Todesurteile seien «nicht eindeutig» und basierten «auf ungenügenden Beweisen», erklärte das Oberste Gericht in Hubei, wie das in Hongkong ansässige Informationszentrum für Menschenrechte und Demokratie am Dienstag bestätigte. Das sei ein ungewöhnlicher Schritt im chinesischen Justizwesen, so das Zentrum.

Zu den fünf Verurteilten gehört nach Angaben des Zentrums Gong Shengliang, der 1991 die inzwischen von den Behörden verbotene Südchinesische Kirche gegründet hatte, eine Abspaltung von einer anderen protestantischen Kirche. Inzwischen zähle die Kirche rund 50.000 Mitglieder und sei in zehn Provinzen tätig. Den fünf Christen, darunter eine Frau, sei «der Missbrauch eines religiösen Kultes zur Untergrabung der Gesetze» vorgeworfen worden. Wann der neue Gerichtstermin sein wird, ist noch nicht bekannt.

Kathpress
8. oktober 2002

av Webmaster publisert 20.10.2002, sist endret 20.10.2002 - 22:55