Deutsche Kirche warnt vor Zulassung aktiver Sterbehilfe

Berlin, 19.9.03 (KAP) Die katholische Kirche in Deutschland hat vor jeglicher Zulassung von Euthanasie gewarnt. Aktive Sterbehilfe sei «ohne jede Einschränkung abzulehnen», sagte der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Prälat Karl Jüsten, am Freitag der deutschen katholischen Nachrichtenagentur KNA in Berlin. Am 30. September will die Parlamentarische Versammlung des Europarates über einen Bericht ihres Gesundheitsausschusses zu diesem Thema abstimmen. Mit Blick auf diesen Bericht zeigte sich Jüsten tief besorgt. Damit werde eine Abkehr von der unverletzlichen Würde jedes Menschen und von einschlägigen Menschenrechtsübereinkommen der UN und der EU angestrebt.

Die gesellschaftlichen Folgen einer noch so begrenzten Zulassung aktiver Sterbehilfe wären nach Einschätzung des Prälaten nicht absehbar. Zu befürchten sei, dass der Druck auf Sterbende wachse, ihrem Leben ein Ende zu setzen, wenn die Gesellschaft dieses nicht mehr als wertvoll empfinde. Sterbenskranke kämen zusehends in Rechtfertigungszwang, wenn sie noch weiter leben wollten. Angesichts der Kostendiskussion im Gesundheitswesen werde dieser Druck nicht geringer werden. Zu befürchten sei, dass die Solidarität mit den Schwächsten ausgehöhlt und der Wert des menschlichen Lebens relativiert werde, was auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen Folgen haben würde.

«Absichtliche Tötung»

Jüsten mahnte die strikte Unterscheidung zwischen aktiver Sterbehilfe, bei der sich der Mensch zum Herrn über das Leben aufspiele, und passiver Sterbehilfe ein, die auch nach Überzeugung der Kirchen zulässig sei. Wenn ein sterbender Mensch den Wunsch äußere, dass die Mediziner an ihm keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr vornehmen sollten, sei dies zu respektieren und sowohl ethisch als auch rechtlich erlaubt. Von dieser passiven Sterbehilfe unterscheide sich jedoch jede aktive Sterbehilfe, bei der ein Arzt den Patienten absichtlich töte.

Den in Straßburg zur Diskussion stehenden Bericht nannte der Prälat irreführend und einseitig. Darin werde behauptet, dass Ärzte oder Pflegekräfte bereit seien, aktive Sterbehilfe durchzuführen. Ärzteverbände bis hin zum Weltärztebund hätten hingegen schon mehrfach die vorsätzliche Beendigung eines menschlichen Lebens als unethisch abgelehnt. Zugleich kritisierte Jüsten, der Bericht des Gesundheitsausschusses verschweige die juristischen Schwierigkeiten, die in den Niederlanden und der Schweiz mit der dort gesetzlich möglichen aktiven Sterbehilfe verbunden seien. Dort gebe es mittlerweile schon Fälle, mit denen sich die Staatsanwälte zu befassen hätten.

Kathpress
12. november 2003