Europarat berät Empfehlung für Liberalisierung der Sterbehilfe

Massive Kritik aus den christlichen Kirchen

Straßburg, 28.9.03 (KAP) Die Parlamentarische Versammlung des Europarates wird am Dienstag über eine Empfehlung zur Liberalisierung der Sterbehilfe abstimmen. In dem umstrittenen Berichtsentwurf werden die Europarats-Mitgliedsstaaten aufgerufen, unter bestimmten Bedingungen Straffreiheit für aktive Sterbehilfe in Aussicht zu stellen. Viele Stimmen aus den christlichen Kirchen haben sich energisch gegen das Vorhaben gewandt.

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Europarates hat dem Dokument zu Monatsanfang zugestimmt, der Rechtsausschuss verlangt dagegen eine Streichung des entsprechenden Absatzes. Die Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung sind nicht verbindlich; sie haben aber politische Bedeutung.

Bislang hatte der Europarat die Sterbehilfe abgelehnt. In einer - dank der österreichischen Parlamentarierin Edeltraud Gatterer zustande gekommenen - Empfehlung von 1999 heißt es: «Der von einem unheilbar Kranken oder einem Sterbenden ausgedrückte Wunsch zu sterben, darf niemals die juristische Grundlage für seinen Tod aus den Händen Dritter bilden». Der neue Berichtsentwurf schlägt das Gegenteil vor: «Niemand hat das Recht, einem Sterbenden oder einem in der Endphase Erkrankten aufzuerlegen, weiter in Angst und unerträglichen Schmerzen zu leben, sofern dieser wiederholt seinen Wunsch zu sterben ausgedrückt hat».

Kathpress
28. september 2003