Europarat setzt umstrittenen Euthanasie-Bericht erneut ab

Büro der Parlamentarischen Versammlung beschloss am Montag in Straßburg wieder Vertagung

Straßburg, 26.1.04 (KAP) Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat einen umstrittenen Bericht zur Sterbehilfe abermals von der Tagesordnung genommen. Das Büro der Parlamentarischen Versammlung beschloss am Montag in Straßburg eine Vertagung der Debatte, wie der Europarat mitteilte.

Zur Diskussion sollte die Forderung stehen, in den 45 Europarats-Mitgliedsstaaten aktive Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen straffrei zu stellen. Würde die Empfehlung angenommen, wäre dies eine Kehrtwende in der Politik des Europarates. Bislang hat er die Sterbehilfe eindeutig abgelehnt. Enthalten ist die Forderung in einem Bericht des Schweizer Liberalen Dick Marty, der ursprünglich am Donnerstag hätte debattiert werden sollen.

«Bei Beendigung ihres Lebens helfen»

Besonders umstritten ist in dem Bericht der Passus, wonach die Europarats-Mitgliedsstaaten prüfen sollen, ob eine Gesetzgebung eingeführt wird, die Mediziner von Strafen freistellt, wenn sie es «akzeptieren, unheilbar Kranken bei der Beendigung ihres Lebens zu helfen», sofern die Kranken darum mehrfach freiwillig und nach reiflicher Überlegung bitten.

Zu dem Bericht lagen zahlreiche Änderungsanträge vor. Gefordert wird dabei unter anderem die Streichung des umstrittenen Abschnitts. Andere Anträge wollen den Satz ersetzen durch Forderungen nach einer stärkeren Förderung der sterbebegleitenden Palliativmedizin oder nach einer Vertagung der Diskussion auf Europarats-Ebene. Polnische Abgeordnete der Parlamentarischen Versammlung verlangen, die Vereinbarkeit der belgischen und niederländischen Sterbehilfe-Gesetzgebung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention überprüfen zu lassen.

1999 hatte die Parlamentarische Versammlung des Europarates eine Empfehlung angenommen, in der eine Liberalisierung der Gesetze zur Sterbehilfe ausdrücklich abgelehnt wird. In der Zwischenzeit traten in den Niederlanden und Belgien Regelungen in Kraft, die aktive Sterbehilfe straffrei stellen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung sind nicht verbindlich; sie haben aber politische Bedeutung.

Kathpress
26. januar 2004