Polizei ermittelt nach Abtreibung wegen Hasenscharte

Anglikanische Pfarrerin bestand auf Erhebungen der Sicherheitsbehörden

London, 19.4.04 (KAP) Die britische Polizei hat nach einer Spätabtreibung wegen angeblicher «schwerer Behinderung» offizielle Ermittlungen aufgenommen. Mit dem Abschluss der Ermittlungen wird nach Angaben der Polizeibehörde von West Mercia frühestens im Sommer gerechnet.

Der Londoner High Court hatte die Ermittlungen zum Jahresende angeordnet und damit einer Klage der anglikanischen Pfarrerin Joana Jepson stattgegeben. Sie hatte beklagt, in dem Fall sei eine Hasenscharte als Grund für den Schwangerschaftsabbruch in der 24. Woche angegeben worden.

«Eugenische Abtreibung»

Jepson, die selbst mit einem entstellten Gesicht geboren wurde, hatte den Fall bei der Polizei angezeigt. Die Behörde hatte den Vorgang jedoch nach Beratungen mit einem Gynäkologen zunächst nicht weiter verfolgt. Nach Auffassung der Pfarrerin wurde die Abtreibung aus «eugenischen» Gründen vorgenommen. Das britische Gesetz über Schwangerschaftsabbruch nennt als hinreichende Begründung lediglich «schwere Behinderung», ohne diese näher zu definieren.

Eine Hasenscharte ist nicht lebensbedrohlich und kann in der Regel durch kosmetische Operationen in ihrer Erscheinung gemildert werden. Bei dem ungeborenen Kind waren sowohl eine gespaltene Oberlippe als auch ein gespaltener Gaumen diagnostiziert worden.

Kathpress
19. april 2004