Seligsprechungsverfahren für Johannes Paul I.?

Rom, 11.6.03 (KAP) Für den offiziellen Beginn des Seligsprechungsverfahrens von Papst Johannes Paul I. gibt es noch keinen Termin. Wie Don Lorenzo Sperti, Sprecher der Diözese Belluno-Feltre, am Mittwoch zur «Kathpress» sagte, hat die vatikanische Heiligsprechungskongregation der Verlagerung des Verfahrens von Rom nach Belluno noch nicht offiziell zugestimmt.

Nach geltendem Recht wird ein Seligsprechungsprozess in der Regel in der Diözese eröffnet, wo die betreffende Person verstorben ist. Da Johannes Paul I. nach seinem nur 33 Tage dauernden Pontifikat im Vatikan starb, liegt die Zuständigkeit zunächst bei der Diözese Rom. Sie kann dieses Vorrecht jedoch mit Zustimmung der Heiligsprechungskongregation an die Heimatdiözese abgeben, wie es bei Papst Paul VI. der Fall war, dessen Verfahren an die Diözese Brescia übertragen wurde.

Sperti erklärte, dass für die Seligsprechung des Papstes, der mit bürgerlichem Namen Albino Luciani hieß, in seiner Heimatdiözese Belluno-Feltre und darüber hinaus Tausende von Unterschriften gesammelt worden seien. Als Postulator in der Angelegenheit habe der Bischof von Belluno, Vincenzo Savio, den römischen Salesianerpater Pasquale Liberatore ausgewählt. Dieser werde seine Arbeit beginnen, sobald die Übertragung des Verfahrens von Rom nach Belluno offiziell mitgeteilt worden sei.

Kathpress
11. juni 2003

av Webmaster publisert 21.06.2003, sist endret 21.06.2003 - 21:13