Kardinal Danneels: Belgisches Euthanasiegesetz gefährlich

Vatikanstadt, 27.10.01 (KAP) Der belgische Primas, Kardinal Godfried Danneels, hat das vom belgischen Senat beschlossene Gesetz zur Legalisierung der Euthanasie scharf kritisiert. Gegenüber Radio Vatikan sagte Danneels, das neue Gesetz habe "sehr gefährliche Implikationen". Es regle nicht nur bestimmte extreme Grenzfälle, sondern sei eine Entscheidung für "einen anderen Typ Zivilisation". Es handle sich um den Schritt vom allgemeinen zum "selektiven" Humanismus, demzufolge nur der ein Recht auf Leben habe, den die anderen für lebenswert erachteten.

Danneels kritisierte weiter, mit dem neuen Gesetz werde eine Art "Hilfestellung zum Selbstmord" eingeführt. Es sei nicht auszuschließen, dass es in Zukunft außer für Kranke im finalen Stadium auch bei anderen Fällen, etwa bei schweren Depressionen, in Anspruch genommen werde. Der Kardinal machte auf verschiedene Mängel des Gesetzes aufmerksam. So seien keine Sanktionen für den Fall eines Missbrauchs der Vorschriften vorgesehen. Unklar bleibe schließlich, wer das Verlangen auf Euthanasie zu genehmigen habe. Zu befürchten sei, dass häufig nicht der Kranke entscheide, sondern seine Familienangehörigen, die sich wohlmöglich in einer schwierigen Situation befänden. Es bestehe daher die Gefahr, dass die Familie Druck ausübe oder der Kranke die Entscheidung treffe, weil er sich als Last für die anderen empfinde.

Kathpress
27. oktober 2001