Pariser Gericht weist Klage gegen Filmplakat zu "Amen" ab

Paris, 22.2.02 (KAP) Ein französisches Gericht hat ein Verbot des umstrittenen Plakates für den Film "Amen" des Regisseurs Constantin Costa-Gavras abgelehnt. Es liege keine Störung der öffentlichen Ordnung vor, urteilte das Gericht am Donnerstag in Paris.

Die Klage war von der "Allgemeine Vereinigung gegen Rassismus und für den Respekt der französischen Identität" (AGRIF) eingereicht worden. Die AGRIF wollte damit erreichen, dass das Plakat als "rassistische Diffamierung von Katholiken" nicht öffentlich gezeigt werden darf. AGRIF wird von einem regionalen Abgeordneten der rechtsextremen französischen Partei "Front National", Bernard Antony, geleitet. Die Organisation machte geltend, dass ausschließlich zu Werbezwecken die religiösen Gefühle der Katholiken verletzt würden.

Das Plakat des auf der Berlinale gezeigten Films war auch vom Vorsitzenden der Französischen Bischofskonferenz, Erzbischof Jean-Pierre Ricard, und dem Pariser Kardinal Jean-Marie Lustiger kritisiert worden. Beide hatten dem italienischen Werbefotografen Oliviero Toscani Aufstachelung zum Hass vorgeworfen und das Plakat "inakzeptabel" genannt. Von einer Anzeige sah die Bischofskonferenz jedoch ab. Auch hochrangige Vertreter des französischen Judentums kritisierten das Plakat. Der Film wird in der kommenden Woche in den französischen Kinos anlaufen. Er basiert auf dem Stück "Der Stellvertreter" von Rolf Hochhuth und hat die Haltung des Vatikans zur Shoah zum Inhalt.

"Auch als Brechung des Nazi-Hakenkreuzes zu lesen"

In seiner Begründung erklärte der Richter, das umstrittene Filmplakat könne auch als bewusste grafische Brechung des Hakenkreuzes der Nationalsozialisten verstanden werden. Es sei eine Interpretation möglich, die das Hakenkreuz als das von einer ganzen Gemeinschaft zu tragende Kreuz verstehe. Das Plakat stelle "keine Verlängerung des christlichen Kreuzes durch das Hakenkreuz dar", es liege keine Vermischung von Christentum und Nationalsozialismus vor, so der Richter. Das Filmplakat könne heutzutage nicht als eine Billigung der Judenvernichtung durch die katholische Kirche verstanden werden, weil unter anderem die Kirche in Frankreich in ihrer Bußerklärung vom September 1997 ausdrücklich auf die Haltung zur Judenvernichtung eingegangen sei. Dabei sei auch das Schweigen der Bischöfe zu den Deportationen der Juden aus Frankreich beklagt worden.

Deutsche Bischöfen kritisieren Plakat

Als "grobe Verleumdung und Geschichtsklitterung" haben die katholischen deutschen Bischöfe das Plakat für den Film "Amen" bezeichnet. Viele Menschen aus dem kirchlichen Raum, die in der Zeit des Nationalsozialismus ihr Leben verloren hätten, würden durch das Plakat verhöhnt, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, vor Journalisten in Stuttgart.

Auf dem Plakat werde das "Symbol des Todes und der Vernichtung mit dem Symbol des Lebens gleichgesetzt", kritisierte der Kardinal. Mit Blick auf die ablehnende Haltung des Bundestags-Rechtsausschusses zu einem stärkeren Schutz der religiösen Überzeugung nannte es Lehmann "auffallend, dass man in Deutschland bei einer religiösen Kränkung von Christen weniger sensibel ist als bei der Kränkung von Menschen anderer Glaubensbekenntnisse".

Das Filmplakat, das der italienische Werbefotograf Oliviero Toscani geschaffen hatte, war in den vergangenen Tagen auch von der Französischen Bischofskonferenz und führenden Vertretern des Judentums in Frankreich kritisiert worden. Die Bischöfe sprachen von einer Aufstachelung zum Hass.

Kathpress
22. februar 2002

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