Slowakisches Abtreibungsgesetz: Entscheidung nun beim Präsidenten

Preßburg, 17.7.03 (KAP) Die Entscheidung darüber, wie mit dem neuen slowakischen Abtreibungsgesetz weiter verfahren wird, liegt nun bei Staatspräsident Rudolf Schuster. Der Präsident hatte bis Donnerstag Zeit, das Gesetz durch sein Veto an das Parlament zurückzuverweisen. Aus seiner Umgebung verlautete jedoch, Schuster werde erst nach dem Sommer seine Entscheidung bekannt geben.

Ob er die Unterschrift verweigern kann, ist umstritten, da es sich nach der Intention der Verfassung nur um eine Bestätigung der rechtmäßigen Prozedur handelt. Die Gesetzesnovelle soll den legalen Schwangerschaftsabbruch bis zur 24. Woche ermöglichen, falls der Embryo genetische Schäden aufweist. Bisher war diese Möglichkeit nur durch einen Erlass des Gesundheitsministeriums geregelt worden.

Die katholischen Bischöfe der Slowakei hatten an den Staatspräsidenten appelliert, das vom Parlament beschlossene neue Abtreibungsgesetz nicht zu ratifizieren. Die Novelle war von einem Teil der Regierung gemeinsam mit der Opposition beschlossen worden; die in der Regierung vertretenen Christdemokraten (KHD) unter Pavol Hrusovsky - er ist auch Parlamentspräsident - lehnen die Novelle entschieden ab. Eingebracht wurde die Gesetzesnovelle von der liberalen «Allianz des Neuen Bürgers» (ANO) unter dem slowakischen «Medienzaren» Pavol Rusko, um die gegenwärtige Abtreibungsregelung präventiv gegen eine am 4. September vom Verfassungsgericht zu beurteilende Klage der KDH abzusichern.

Parlamentspräsident Hrusovsky hat das Gesetz nicht gegenzeichnet. Er überließ diesen Akt einem der stellvertretenden Parlamentspräsidenten, womit das Gesetz schließlich doch dem Staatspräsidenten vorgelegt werden konnte.

Kathpress
17. juli 2003

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